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Welche Leistungen erhalte ich?

Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören vor allem Nahrungsmittel, Kleidung, Kosten einer Wohnung oder Unterkunft (einschließlich der Heizkosten), Haushaltsenergie sowie weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mehrkosten zum Beispiel für eingeschränkte Mobilität und für kostenaufwendige Ernährung gewährt werden. Anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Zusatzbeiträge und Vorsorgebeiträge werden übernommen.

Sind die Einkünfte geringer als der Bedarf, wird monatlich Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet.
Ergibt die Berechnung, dass die Höhe der Einkünfte im Moment keinen Anspruch auf laufende monatliche Sozialhilfe begründet, kann vielleicht eine einmalige Hilfe gewährt werden.

Ob und in welcher Höhe Sozialhilfeleistungen gewährt werden hängt ab von

  • der Größe der Bedarfsgemeinschaft,
  • der Höhe der Kosten der Unterkunft,
  • der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung,
  • der Höhe des Familieneinkommens und der verwertbaren Vermögenswerte.

Schweres Wort: Bedarfsgemeinschaft
Erklärung: Anzahl der Familienmitglieder Ihres Haushaltes.