Welches Einkommen zählt?
Was ist mit meinem Vermögen und Auto?
Zum Einkommen zählen beispielsweise Renten und Pensionen, Betriebsrenten, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Kindergeld, Erwerbseinkommen auch aus selbstständiger oder geringfügiger Beschäftigung, Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen. Auch Zahlungen aus dem Ausland werden angerechnet.
Vom Erwerbseinkommen werden Freibeträge und Beiträge zu Haftpflicht-, Hausratversicherungen sowie dem VdK vom Einkommen abgesetzt. Pflegegeld und Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Schonvermögen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro je Person, ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine Wohnung sowie gefördertes Altersvorsorgevermögen sind vor einer Verwertung geschützt. Zusätzlich zählt auch ein Kraftfahrzeug mit einem (Rest-)Wert von bis zu 7.500 Euro zum Schonvermögen.
Vermögen über der Schongrenze muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
