Wie bekomme ich eine Sozialwohnung?
Voraussetzung ist ein Antrag auf Wohnberechtigung im Wohnungsamt. Diesen können Sie rechts im Bereich „Formulare“ unter „Antrag auf Wohnberechtigung“ herunterladen und ausdrucken.
Alternativ kann das Formular vor dem Wohnungsamt oder in den Stadtteiltreffs Pius-, Konrad- und Augustinviertel mitgenommen werden. Eine zusätzliche Bewerbung bei den Wohnungsbaugesellschaften Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (www.gemeinnuetzige.de), dem St.-Gundekar-Werk (www.gundekar-werk.de) und der BayernHeim GmbH (bayernheim.de/ingolstadt) ist notwendig.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen unter anderem die Einkommensgrenzen nach § 2a DVWoR eingehalten werden.
Zur Vereinfachung dient diese Aufstellung über mögliche Haushaltskonstellationen, angepasst auf das Brutto-Jahreseinkommen (inklusive Nebenbeschäftigungen, Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder und sonstige Zuschüsse) des gesamten Haushalts.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Beispiel-Berechnungen handelt! Eine genaue Entscheidung über Ihren Anspruch kann erst nach Antragstellung und dem Vorliegen aller notwendigen Dokumente erfolgen:
| Haushalt/Jahres-Einkommen Brutto | Stufe I bis ca. | Stufe II bis ca. | Stufe III bis ca. |
| Ein-Personen-Haushalt | 26.200 Euro | 33.900 Euro | 41.600 Euro |
| Zwei-Personen-Haushalt (ohne Kind) | 40.500 Euro | 51.700 Euro | 62.900 Euro |
| Zwei-Personen-Haushalt (davon ein Kind) | 42.300 Euro | 54.900 Euro | 67.500 Euro |
| Drei-Personen-Haushalt (davon ein Kind) | 51.900 Euro | 67.300 Euro | 82.800 Euro |
| Drei-Personen-Haushalt (davon zwei Kinder) | 53.800 Euro | 70.500 Euro | 87.300 Euro |
| Vier-Personen-Haushalt (davon zwei Kinder) | 63.300 Euro | 83.000 Euro | 102.600 Euro |
| Fünf-Personen-Haushalt (davon drei Kinder) | 74.800 Euro | 98.600 Euro | 122.500 Euro |
Alle Angaben ohne Gewähr
