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Wie bekomme ich eine Sozialwohnung?

Voraussetzung ist ein Antrag auf Wohnberechtigung im Wohnungsamt. Diesen können Sie rechts im Bereich „Formulare“ unter „Antrag auf Wohnberechtigung“ herunterladen und ausdrucken.

Alternativ kann das Formular vor dem Wohnungsamt oder in den Stadtteiltreffs Pius-, Konrad- und Augustinviertel mitgenommen werden. Eine zusätzliche Bewerbung bei den Wohnungsbaugesellschaften Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (www.gemeinnuetzige.de), dem St.-Gundekar-Werk (www.gundekar-werk.de) und der BayernHeim GmbH (bayernheim.de/ingolstadt) ist notwendig.

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen unter anderem die Einkommensgrenzen nach § 2a DVWoR eingehalten werden.
Zur Vereinfachung dient diese Aufstellung über mögliche Haushaltskonstellationen, angepasst auf das Brutto-Jahreseinkommen (inklusive Nebenbeschäftigungen, Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder und sonstige Zuschüsse) des gesamten Haushalts.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Beispiel-Berechnungen handelt! Eine genaue Entscheidung über Ihren Anspruch kann erst nach Antragstellung und dem Vorliegen aller notwendigen Dokumente erfolgen:

Haushalt/Jahres-Einkommen Brutto Stufe I bis ca.  Stufe II bis ca. Stufe III bis ca.
Ein-Personen-Haushalt 26.200 Euro 33.900 Euro 41.600 Euro
Zwei-Personen-Haushalt (ohne Kind) 40.500 Euro 51.700 Euro 62.900 Euro
Zwei-Personen-Haushalt (davon ein Kind) 42.300 Euro 54.900 Euro 67.500 Euro
Drei-Personen-Haushalt (davon ein Kind) 51.900 Euro 67.300 Euro 82.800 Euro
Drei-Personen-Haushalt (davon zwei Kinder) 53.800 Euro 70.500 Euro 87.300 Euro
Vier-Personen-Haushalt (davon zwei Kinder) 63.300 Euro 83.000 Euro 102.600 Euro
Fünf-Personen-Haushalt (davon drei Kinder) 74.800 Euro 98.600 Euro 122.500 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr