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Wie funktioniert der Zensus?

Alle zehn Jahre wird der Zensus in den EU Ländern durchgeführt. In Deutschland wird ein registergestützter Zensus ausgerichtet. Das bedeutet, dass im ersten Schritt die bereits vorhandenen Daten aus den Verwaltungsregistern (insbesondere die Meldedaten) verwendet werden, daher muss die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine weitere Auskunft geben.

Eine reine Auszählung der Meldedaten reicht allerdings nicht aus, da die Angaben nicht immer präzise und aktuell sind. Deshalb wird ein Teil der Bürger/-innen persönlich befragt - Im Rahmen einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. In Ingolstadt werden das ca. 12.000 Personen sein.
Auf Basis dieser Stichprobe können Ungenauigkeiten in den Melderegistern statistisch korrigiert werden. Gründe für diese Ungenauigkeiten in Melderegistern können Karteileichen sein – damit sind Personen gemeint, die noch an einer bestimmten Adresse gemeldet sind, dort aber gar nicht mehr leben, weil sie umgezogen oder bereits verstorben sind. Andererseits können Personen, die an der Anschrift an der sie leben nicht gemeldet sind, zu sogenannten Fehlbeständen, führen. Des Weiteren werden durch die Befragung Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen, wie die Wohnsituation, Bildung, Berufstätigkeit usw.

Die erhobenen Angaben werden immer anonymisiert ausgewertet und es wird niemals der Einzelfall dargestellt. Denn beim Zensus geht es nicht darum etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder die Einstellungen der Bürger/-innen zu erfahren, sondern verlässliche Daten, in Form von Summen und Durchschnitten, für weitere Planungen zu erhalten.