Seiteninhalt
Wie hoch ist die Fahrtkostenrückerstattung?
Es werden grundsätzlich nur die Kosten erstattet, die die Eigenbeteiligung pro Schuljahr übersteigen:
- 320 Euro pro Schüler/-in
- 490 Euro pro Familie
Ausnahmen:
- Die Fahrtkosten werden in voller Höhe erstattet, wenn der Unterhaltsleistende oder die Schülerin/der Schüler für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht.
- Wenn der Unterhaltsleistende oder der/die Schüler/in Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhält. Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff SGB XII sind denen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII gleichgesetzt.
