Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden für eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge, für den Schulbedarf, die Schülerbeförderung sowie für Vereine, Musikschulen etc. als Geldleistungen erbracht. Das heißt, die Aufwendungen für dies Leistungen werden vom Jobcenter direkt an Sie erstattet.
Bei den Leistungen für Lernförderung, mehrtägige Klassenfahrten und die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erfolgt eine Direktzahlung vom Jobcenter an den Anbieter.
Bitte zahlen Sie diese Leistungen nicht selbst, da Ihnen diese nachträglich nicht erstattet werden können.
