Umtausch des Kartenführerscheins
Voraussetzungen
- Ingolstadt ist Hauptwohnsitz
- Persönliche Vorsprache
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein (wurde dieser nicht von der Stadt Ingolstadt ausgestellt ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. Seite 2386) entspricht
- Ab dem 50. Lebensjahr für die Klassen C, CE (auch CE 79 bei Klasse 3): Nachweis über die körperliche Eignung (Untersuchung durch einen Hausarzt) und augenärztliche Untersuchung für diese Klassen
Kosten
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 Euro zuzüglich 5,50 Euro für den Direktversand.
Informationsbroschüre
Kontakt
Straßenverkehrsamt - Fahrerlaubnisbehörde: Detailseite
Führerscheinstelle
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt