Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt, Übergriffigkeiten und Grenzverletzungen
Der Kinder- und Jugendschutz genießt an der Simon-Mayr-Sing- und Musikschule Ingolstadt höchste Priorität. Alle Lehrkräfte und Mitarbeitenden sind dem Kindeswohl der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Wir wollen sicherstellen, dass die Musikschule, sowohl im Hauptgebäude (Turm Baur) als auch beim Unterricht in den Außenstellen stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbale Gewalt geschützt sind.
Dieser Kinderschutz, der ein zentraler Wert in der musischen Bildungsarbeit ist, setzt nicht nur einen wertschätzenden Umgang mit den Schüler/-innen voraus, sondern auch einen respektvollen Umgang innerhalb des Kollegiums und gegenüber den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen. Denn eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung ist der gesunde Nährboden für eine ungehinderte Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens.
Auch wenn wir uns alle dieser Verpflichtung bewusst sind und unseren Schutzauftrag tagtäglich mit Kompetenz umsetzen, ist eine Handreichung zu den Themen sexualisierte Gewalt, Übergriffigkeiten und Grenzverletzungen von besonderer Wichtigkeit. Für uns als Lehrkräfte bedeutet dies, dass wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst sein müssen.
Das vorliegende Präventionskonzept soll dazu beitragen, uns Allen Handlungssicherheit im Umgang mit diesem schwierigen und wichtigen Thema zu geben - zum Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Unterrichtsvoraussetzungen bei Lehrkräften
Diese Voraussetzungen bringen die Lehrkräfte mit:
- Alle Lehrkräfte verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis.
- Sie haben sich mit diesem Präventionskonzept und dem für Lehrkräfte dazugehörigen Verhaltenskodex vertraut gemacht.
- Die Lehrkräfte haben einen verpflichtenden Workshop zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt, Übergriffigkeiten und Grenzverletzungen” absolviert. In Mitarbeitergesprächen wird über das Thema reflektiert.
- Eine Lehrkraft wird als direkte Ansprechperson für Kinderschutz benannt und steht allen an der Musikschule involvierten Personen zur Verfügung. Dies ist ab dem Schuljahr 2023/2024 der Gitarrenlehrer Thomas Haberkorn.
Umgang mit Nähe und Distanz
Im Unterricht können oft persönliche Vertrauensverhältnisse entstehen. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen agieren Lehrer/-innen und Schüler/-innen unmittelbar und nah miteinander. Dabei spielen persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel- und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle. Aus diesem Grunde wollen wir in Hinsicht auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz und von Abhängigkeitsverhältnissen und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.
- Ja zu: Wertschätzende Sprache, konstruktive Kritik, Achten auf nonverbale Signale, respektvoller und vertrauensvoller Umgang, transparentes Arbeiten.
- Nein zu: Sarkasmus, Beleidigungen, Tratsch über andere Schüler/innen, Anzüglichkeiten, grenzüberschreitende Sprache.
Wir achten Menschen, die durch andere Kulturen, Religionen, Gesellschaften einen anderen Umgang mit Menschen, der Gesellschaft und der Kultur erfahren und erlernt haben.
Grenzverletzung, Übergriffigkeiten, sexualisierte Gewalt
- Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Wird sich die Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, ist es selbstverständlich und Ausdruck eines achtsamen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden.
- Übergriffigkeiten unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind.
Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Damit sind sie Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler/-innen gegenüber.
Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst: - anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
- abfällige, sexistische Kommentare zur äußeren Erscheinung, Person, Verhalten und Intimleben
- Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigende Inhalte und Darstellungen
- Unerwünschte, intime Berührungen
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche, auch über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kindesschutz in Deutschland. Sexueller Missbrauch von Kindern ist gemäß der § 174, 176, 176a, 177 und 184 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat.
Umgang mit Berührungen im Unterricht
Beim Unterricht kann es notwendig sein, Haltungen zu korrigieren und dabei die Schüler/innen zu berühren, um diese Haltungskorrekturen anschaulich und effektiv zu erklären. Der/die Schüler/in und ggf. das anwesende Elternteil werden vor einer Berührung immer erst um Erlaubnis gefragt. Ein Nein wird von allen Lehrkräften akzeptiert. Berührungen erfolgen immer nach der Devise: So wenig wie möglich, so viel wie notwendig. Die individuellen Grenzen der Schüler/innen werden geachtet.
Mobbing unter Schüler/-innen
Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler/-innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler/-innen untereinander, um für gemeinsames Musizieren gute Grundvoraussetzungen und Vertrauen zu schaffen.
Problemlösung
Da die Lehrkräfte keine ausgebildeten Psychologen, Ärzte oder Polizisten sind, wenden wir uns bei Problemen an externe Beratungsstellen. Dieses Präventionskonzept wurde 2023 von der Schulleitung, dem Kollegium und dem Personalrat der Simon-Mayr-Sing- und Musikschule erstellt.