Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 292 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Bayern Süd
Formulare: