Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt