Das gilt aktuell
Ab Mittwoch, 1.März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Mit Ablauf des 28.02.2023 tritt die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV-Corona-Schutzmaßnahmen) außer Kraft. Zum 1.März 2023 hebt das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17.BayIfSMV) auf.
Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023.
Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Alle aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums.