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Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht nicht!

Bewohner haben bei der IFG die Möglichkeit einen vergünstigten TG Stellplatz anzufragen: https://www.ingolstadt-ifg.de/parkin/parkservice/dauerparken

Folgende städtische Quartiere werden beim Bewohnerparken berücksichtigt:

Bewohnerparken Altstadt

Viele Bewohner der Altstadt Ingolstadts haben aufgrund der historisch dichten Bebauung keinen privaten Stellplatz. Für diese Fahrzeughalter sind in der Altstadt viele Straßen für Bewohnerparken ausgewiesen. Die Beschilderung, die zum Teil zeitliche Einschränkungen vorsieht, ist dabei zu beachten. Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Haltverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.


Bewohnerparken Eckstallerstraße

Bewohnerparkgebiet rund um die Eckstallerstraße

Das Bewohnerquartier „Eckstallerstraße“ umfasst folgende Straßen:

  • Aichingerstraße
  • Eckstallerstraße
  • Hanstraße
  • Händelstraße
  • Hindenburgstraße HausNrn. 33, 35, 37, 39, 41, 43, 55, 57, 59, 61, 63
  • Nördliche Ringstraße – HausNrn. 32 bis 35
  • Ringlerstraße
  • Simon-Mayr-Straße
  • Tonsorstraße

Beim Antrag eines Parkausweise für das Quartier Eckstallerstraße ist dringend zusätzlich ein Nachweis, dass kein Kfz-Abstellplatz/Garage vorhanden ist (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Bescheinigung des Vermieters), vorzulegen!

Bewohnerparken Östliche Ringstraße

Das Bewohnerparkquartier Östl. Ringstraße umfasst die HaunNrn. 13 und 16

Bewohnerparken Rechbergstraße

Das Bewohnerparkquartier Rechbergstraße umfasst die HausNrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6
Das Bewohnerparkquartier Elbrachtstraße umfasst die HausNrn. 3 und 5

Bewohnerparken Körnerstraße

Das Bewohnerparkquartier Körnerstraße umfasst die HausNrn. 10 - 28