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Haushaltswesen & Finanzplanung

Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat in seiner Sitzung vom 11.02.2026 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Jahr 2026 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die geplanten Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen wurde seitens der Regierung von Oberbayern jedoch versagt, da die dauernde Leistungsfähigkeit nicht dargestellt werden konnte.

Demzufolge kann die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden.

Für die Haushaltsführung der Stadt gelten somit im Haushaltsjahr 2026 die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 69 GO.