Fachdienst Asyl
Weiterhin werden von den Polizeibehörden in Deutschland minderjährige Ausländer aufgegriffen, die ohne Begleitung Ihrer Eltern oder anderen Familienangehörigen nach Deutschland gekommen sind. Diese jungen Menschen besitzen bei Ankunft meist nicht mehr als das, was sie am Leibe tragen.
Laut UN-Konvention über die Rechte des Kindes, dem Haager Minderjährigenschutzabkommen und dem Kinder- und Jugendschutzgesetz (SGB VIII), haben Minderjährige ein besonderes Recht auf Schutz, Versorgung und Beteiligung sowie umfassende und ganzheitliche Entwicklungs- und Bildungschancen.
Das Amt für Jugend und Familie entspricht seinen gesetzlichen Pflichten und seiner Verantwortung gegenüber den in Ingolstadt lebenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern – kurz UMA, indem es anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beauftragt und dabei unterstützt, UMAs in Ingolstadt angemessen unterzubringen, zu versorgen, vor seelischem und körperlichem Leiden zu schützen und in ihrer Entwicklung und Bildung zu fördern. Dazu ist es notwendig, die grundlegenden Rahmenbedingungen der Fürsorge für diese jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfeplanung sicherzustellen:
- Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe in Ingolstadt
- Kooperation mit städtischen, sowie Landes- und Bundesbehörden (Polizeibehörde Ingolstadt und Bundespolizei, Bundesverwaltungsamt, Regierung von Oberbayern, Ausländeramt, Liegenschaftsamt, Hochbauamt, Sozialamt, Jobcenter, Gesundheitsamt, Schulverwaltungsamt, Schulamt, Allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen…)
Wird ein UMA im Stadtgebiet Ingolstadt dem Amt für Jugend und Familie bekannt, werden umgehend die Voraussetzungen einer Inobhutnahme geprüft. Hierzu wird zunächst im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme im Beisein eines Sprachmittlers festgestellt, ob Minderjährigkeit vorliegt. Gegebenenfalls wird sofort eine vorläufige Inobhutnahme vorgenommen. Im Rahmen der Inobhutnahme sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Einleitung der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII meist durch Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe
- Aufklärung und Beratung bezüglich der Perspektiven, Chancen, Rechte und Pflichten von UMAs in Deutschland im Beisein eines Sprachmittlers in der jeweiligen Muttersprache
- schnellstmögliche Veranlassung einer gesundheitlichen Erstuntersuchung im Gesundheitsamt
- anschließend entweder Übergabe an ein in Folge zuständiges Jugendamt im Rahmen der bundesweiten Verteilung, oder
- bei Verbleib in Ingolstadt, Anregung einer Vormundschaft, die bis zur Volljährigkeit des UMA dessen elterliche Sorge ausübt. Nähere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Vormundschaft finden Sie unter folgendem Link: Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft
- baldmöglich bedarfsgerechte Vermittlung in weiterführende Maßnahmen der Jugendhilfe.
UMAs sind meist in jeder Beziehung akut unterversorgte junge Menschen, die in erster Linie einen sicheren Ort benötigen, wo sie seelische, körperliche und existentielle Sicherheit, Versorgung und Förderung erfahren. Einen solchen Ort bietet kurzfristig die Inobhutnahmestelle, langfristig sind bedarfsgerechte meist stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe einzuleiten, im Verlauf derer die jungen Menschen auf ein eigenständiges und selbstverantwortetes Leben vorbereitet werden. Der Fachbereich UMA Soziale Dienste übernimmt hierbei folgende Aufgaben:
- Einleitung bedarfsgerechter Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII und nach Erreichen der Volljährigkeit im Einzelfall der Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
- Steuerung jeder einzelnen Maßnahme im Rahmen einer regelmäßigen Hilfeplanung gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII.
- Formulierung von Zielvereinbarungen im Rahmen der Hilfeplanung für alle Lebensbereiche: So zum Beispiel Sprachkompetenz und Schulbildung, seelische und körperliche Gesundheit, Persönlichkeitsbildung, berufliche Orientierung, behördliche Angelegenheiten (Asylverfahren), soziokulturelle Integration, eigener Wohnraum, Familienzusammenführung, Rückkehrberatung, alltags- und lebenspraktische Kompetenzen, Freizeitgestaltung u.v.a.
Wenn Sie mehr wissen wollen über die Situation der UMAs in Deutschland, ihre Rechte, Pflichten und Chancen, sowie den Integrationsbemühungen der Kommunen und des Landes Bayern, finden Sie unter folgenden Links weiterführende Informationen:
www.blja.bayern.de
www.b-umf.de
www.bamf.de
Weitere Informationen aus dem Behördenwegweiser
Wenn Sie mehr wissen wollen über die Situation der UMAs in Ingolstadt und die Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie – Fachbereich UMA Soziale Dienste, richten Sie Ihre Fragen an das
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-45719
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