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Eheschließung im Ausland

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Ob dies in dem von Ihnen gewünschten Eheschließungsstaat benötigt wird, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung (Generalkonsulat) dieses Landes ab. Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung dieses Dokuments benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail beim Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird durch das Standesamt Ingolstadt ausgestellt, wenn einer der Verlobten hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie

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