Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Die Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Fleisch sind im Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht geregelt und unterliegen der Überwachung durch das städtische Veterinärwesen.
Zu den Betrieben, die Fleisch in den Verkehr bringen, zählen
- Handwerklich strukturierte Metzgereien, Metzgereifilialen und Metzgerei-abteilungen in Einzelhandelsgeschäften zur Versorgung des lokalen Marktes
- Betriebe mit EU-Zulassung, die auch innergemeinschaftlich mit Fleisch und Fleischprodukten handeln
Die handwerklich strukturierten Betriebe werden in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Überprüft werden die räumlichen Voraussetzungen, die Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung der Produkte, die Personalhygiene sowie die durchgeführten Eigenkontrollen. Bei Abweichung von den gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die je nach Schwere des Verstoßes von mündlicher Belehrung über Auflagenbescheide, Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Betriebsschließungen führen können. In der Regel können aber Probleme vorbeugend durch entsprechende Beratung vermieden werden.
Bei den zu überwachenden EU-zugelassenen Betrieben für Fleisch- und Fleischprodukte in Ingolstadt handelt es sich um einen großen Schweine-Schlachtbetrieb (Schlachthof Ingolstadt), einen Geflügelschlachtbetrieb, vier Gehegewild-Schlachtbetriebe sowie mehrere Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe.
Am Schlachthof Ingolstadt sind arbeitstäglich insgesamt mindestens sieben amtliche Tierärzte und Fachassistenten für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für die Hygieneüberwachung zuständig. Am Geflügelschlachthof sowie für die Kontrollen in den Gehegewild-Schlachtbetrieben, den Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind ebenfalls mehrere amtliche Tierärzte abrufbar.
Die Amtstierärzte des Sachgebiets Veterinärwesen üben die Fachaufsicht über das amtliche Personal aus, überwachen die Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorgaben und bereiten Neuzulassungen durch die Regierung vor.
Für die vorgeschriebenen amtlichen Überwachungstätigkeiten in den Betrieben sind verpflichtende Gebühren (Fleischhygienegebühren) zu erheben.
Für amtliche Kontrollen in Schlachtbetrieben mit geringem Durchsatz (Geflügelschlachthof) und bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb (Gehegewild-Schlachtbetriebe) gelten dabei – aufgeteilt nach Tierart und teilweise abhängig vom Gewicht – feste Gebührensätze pro Tier gemäß Tarif-Nummer 7.IX.11/5.3 der Anlage zum Kostenverzeichnis:
Bei den anderen Betrieben sind für amtliche Kontrollen kostendeckende Gebühren zu erheben, die anhand einer entsprechenden Kalkulation zu ermitteln sind.
Beim Schlachthof Ingolstadt liegt den monatlichen Fleischhygienegebühren seit dem 01.01.2025 folgende Kalkulation zugrunde:
Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb von gewerblichen Schlachtstätten. Dabei werden auf den landwirtschaftlichen Anwesen nur eigene Tiere geschlachtet, deren Fleisch ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt ist. Die ambulante Fleischuntersuchung wird hier auch von amtlichen Tierärzten durchgeführt.