Versammlungen und Demonstrationen
Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die eine öffentliche Versammlung durchführen wollen. Eine Versammlung besteht aus mindestens zwei Personen und ist eine überwiegend auf die öffentliche Meinungsbildung gerichtete Kundgebung.
Allgemeine Hinweise
- Versammlungen / Demonstrationen sind 48 Stunden, bevor sie öffentlich bekanntgegeben werden, beim Ordnungsamt anzuzeigen.
- Je nach Art und Thematik der Versammlung kann ein Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter und Versammlungsleiter erforderlich sein.
Versammlungsanzeige
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, können Sie diese online anzeigen: