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Nachschulische Betreuung (Primarbereich)


Der Primarbereich umfasst die Betreuung von Kindern im Grundschulalter, also von der 1. bis zur 4. Klasse. Er stellt einen wichtigen Schritt im Übergang von der frühkindlichen Bildung (Elementarbereich) zur Sekundarstufe dar. In den Betreuungs- und Bildungsangeboten des Primarbereichs erhalten die Kinder Unterstützung bei den Hausaufgaben und haben zugleich die Möglichkeit, an vielfältigen Aktivitäten teilzunehmen.

Ab September 2026 wird für Grundschulkinder der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung eingeführt. Dies beginnt mit dem ersten Schultag der 1. Klassen und wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, so dass ab September 2029 für alle Grundschulkinder der Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen rund um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung im Grundschulalter finden Sie hier.