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Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und bietet als solche sozialverträgliche Gebühren. Sie gewährt u. a. Geschwister- und Sozialermäßigungen und steht allen Menschen offen (siehe Gebührensatzung).

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung gewährt:
Ab dem zweiten Familienmitglied: 20 Prozent
Ab dem dritten Familienmitglied: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird 20 Prozent Ermäßigung auf jedes weitere Fach gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familien- oder Sozialermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Leistungen nach SGB II erhalten oder Inhaber des IngolstadtPasses sind, können bei Vorlage der Leistungsbescheide 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt auf Antrag und im Rahmen der Kapazitäten Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).

Beendigung des Unterrichts und Kündigung

Der Unterrichtsvertrag hat eine Laufzeit von einem Unterrichtsjahr und bedarf keiner Kündigung. Zur Fortsetzung muss bis 1. Juni des laufenden Schuljahres eine Wiederanmeldung für das kommende Schuljahr vorgenommen werden. Ein Sonderkündigungsrecht aus bestimmten Gründen (Umzug etc.) kann beantragt werden.