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Informationen zum Coronavirus

Hier finden Sie alle lokal relevanten Informationen rund um das Thema Corona, Hinweise zum Impfen, zu Testmöglichkeiten, Antworten auf häufig gestellte Fragen, wichtige Links und Beratungsangebote, auch in Fremdsprachen.


Dem Newsticker Coronavirus können Sie aktuelle Entwicklungen entnehmen.



Hinweis zu den aktuellen Zahlen

Mit der Zahlenmeldung vom 18. November 2022 beendet die Stadt Ingolstadt ihre tägliche Berichterstattung zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Tabellen und Grafiken werden nicht weiter aktualisiert.




Eine Deutschlandkarte (https://semohr.github.io/risikogebiete_deutschland/) schlüsselt für die einzelnen Landkreise und Städte die Inzidenz nach Altersgruppen auf. Grundlage sind die Daten von RKI und des Statistischen Bundesamtes.


Zur Systematik der gemeldeten Zahlen:

Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt veröffentlicht seit Beginn der Pandemie (in manchen Phasen täglich, sonst Montag bis Freitag) die örtlichen Infektionszahlen. Diese sind tagesaktuell und beziehen sich auf die bis zum Veröffentlichungszeitpunkt (meist 14/14.30 Uhr) eingegangenen Neumeldungen. Diese beruhen auf den Meldungen von Laboren und Ärzten an das Gesundheitsamt. Neumeldungen, die erst nach dem Veröffentlichungszeitpunkt eingehen, werden mit der Meldung des nächsten Tages veröffentlicht.

Mit der Zahlenmeldung vom 18. November 2022 beendet die Stadt Ingolstadt ihre tägliche Berichterstattung zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Tabellen und Grafiken werden nicht weiter aktualisiert.

Die veröffentlichten Fallzahlen beziehen sich auf den Zeitraum seit Beginn der Pandemie im März 2020. Das erste positive Testergebnis wurde in Ingolstadt am 6. März 2020 festgestellt, der erste Todesfall am 2. April 2020 gemeldet.

Bis Mitte Januar 2021 wurde in der Tagesgrafik die Inzidenz des LGL Bayern angegeben, seither die des RKI; auch die Verlaufsgrafik verwendet aus Gründen der Einheitlichkeit nun diese Quelle.


Das gilt aktuell

Seit Mittwoch, 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Allgemeine Informationen zu Corona entnehmen Sie bitte den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums und dem RKI.

Bei weiteren Fragestellungen berät Sie gerne das Gesundheitsamt.


Informationen zum Impfen

Das Impfzentrum Ingolstadt wurde am 23. Dezember 2022 geschlossen. Die Corona-Impfungen werden ab Januar 2023 ausschließlich in Praxen niedergelassener Ärzte stattfinden.

Grund hierfür ist der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung in der Ministerratssitzung vom 25. Oktober 2022, den Betrieb aller Impfzentren und mobilen Impfteams in Bayern bis zum 31. Dezember 2022 zu beenden.

Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf: „Die Impfzentren waren ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Organisatorisch war es ein Kraftakt, der durch Stadtverwaltung, den Betreiber Bayerisches Rotes Kreuz und vor allem viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut bewältigt wurde. Ein herzlicher Dank an alle Beteiligten!“
Georg Orth, Leiter des Impfzentrums: „Zusammen gegen Corona, das Motto der Impfkampagne hat sich in Ingolstadt durch eine starke planerische und logistische Leistung, durch den Einsatz und unzählige geleistete Überstunden besonders erfolgreich verwirklichen lassen. Die Betriebe, das Bayerische Rote Kreuz, die vielen Beteiligten und insbesondere unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben mit sehr viel Engagement und vor allem mit viel Geduld gemeinsam zu dem nunmehr erreichten hohen Schutzniveau gegen das Coronavirus beigetragen. Dafür herzlichen Dank!“

Weitere Informationen zu Corona-Schutzimpfungen finden Sie auf dem Portal des Robert-Koch-Instituts.


Was tun bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis (Selbsttest, Antigen-Schnelltest, PCR-Test)?

Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, soll sich die Person sofort häuslich und von anderen Personen absondern.

Bescheinigungen für einen selbst durchgeführten Test (Selbsttest) sind nicht möglich.

Eine grundsätzliche Isolationspflicht für die oben genannten Personen besteht seit dem 16.11.2022 nicht mehr.

Sie erhalten von Ihrem Gesundheitsamt keine weitere Bescheinigung.
Falls Sie Symptome aufweisen, benötigen Sie ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrem Arzt.

Mit Ablauf des 28.02.2023 tritt die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV-Corona-Schutzmaßnahmen) außer Kraft.

Zum 1. März 2023 hebt das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17.BayIfSMV) auf. Dies bedeutet, dass es keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr gibt. Nach wie vor wird positiv getesteten Personen folgendes Verhalten empfohlen:

Verhaltensempfehlungen für positiv Getestete

  • Freiwillige Selbstisolation
  • Berufliche Tätigkeit -wenn möglich- von zu Hause ausüben
  • Unnötige Kontakte vermeiden
  • Verzicht auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie