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Behördenwegweiser

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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung

Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Rehabilitationsmaßnahmen, Inhaftierung) ausfällt.

Beschreibung

Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn

  • ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
  • das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
  • der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.

Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.

Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Allgemeiner Sozialdienst

Manchmal brauchen Kinder, Jugendliche, Alleinstehende und Familien Hilfe und Unterstützung durch Fachleute, insbesondere in Krisen, Konflikten und Notsituationen.

Wenn Sie Eltern oder Alleinerziehende sind und Fragen haben zu: 

  • Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder
  • Konflikten innerhalb und außerhalb der Familie 
  • Verhaltensauffälligkeiten Ihrer Kinder
  • Partnerschaftskrisen, Trennung und Scheidung
  • körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • schulischen Schwierigkeiten

dann kommen Sie zu uns.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich an uns wenden bei:

  • Problemen mit Eltern, Geschwistern, Freunden
  • Problemen in Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung
  • Problemen mit sich selbst

Wir gehen in persönlichen Gesprächen auf Ihre Fragen, Sorgen, Erwartungen und Befürchtungen ein. Wir helfen, Zusammenhänge und Hintergründe zu verstehen. Wir klären gemeinsam, was zu tun ist und welche Hilfe und Unterstützung wir anbieten können.

Unser Angebot

  • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Vermittlung geeigneter und qualifizierter Jugendhilfen
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung bei Gewalt in Partnerschaft und Familie
  • Mitteilungen über Gefährdungen von Kindern werden von uns auf Wunsch anonym behandelt. Jeder Mitteilung wird nachgegangen.

Kontakt

Tel.: 0841 305-45401
Fax: 0841 305-45719
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: 306, Geschäftszimmer
Website besuchen

Öffnungszeiten Jourdienst Allgemeiner Sozialdienst

Vorsprachen nach individueller Terminvereinbarung (per Telefon oder E-Mail)

Tag Uhrzeit
Mo. bis Mi. 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Do.

08:00 - 12:30 Uhr

13:30 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Telefon: 0841 305-45717


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