Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet lediglich nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.
Infektionsschutz und Reisemedizin
Infektionsschutz und Reisemedizin
Tourismus in die entlegensten Regionen der Welt, die Anforderungen eines globalen Arbeitsmarktes und die Zuwanderung von Menschen aus tropischen und medizinisch unterversorgten Regionen führen zu besonderen gesundheitlichen Risiken. In fernen Ländern bestehen völlig andere Infektionsrisiken als in Deutschland und es verändern sich oftmals die epidemiologischen Bedingungen sehr rasch. Lange Flugreisen, veränderte klimatische und hygienische Bedingungen, fremde Ernährungsangebote, exotische Pflanzen- und Tierwelt, intensive Sonneneinstrahlung etc. bergen Gesundheitsgefahren in sich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)