Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Entsprechend den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz muss jede Person, die erstmals eine gewerbliche Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausübt, durch das Gesundheitsamt oder eine/n besonders beauftragte/n Arzt/Ärztin schriftlich und mündlich über ihre Pflichten belehrt werden.
Im wesentlichen geht es dabei darum,
- dass es bei Strafandrohung verboten ist, bei Vorliegen der in § 42 IfSG aufgelisteten Krankheiten Lebensmittel für andere in irgendeiner Form zu bearbeiten oder in den Verkehr zu bringen und
- dass bei Vorliegen entsprechender Krankheiten der Vorgesetzte umgehend informiert werden muss.
Nach der Belehrung ist schriftlich zu erklären, dass aktuell keine Hinderungsgründe gegen eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen. Diese Erklärung ist bei Minderjährigen durch die/den jeweilige/n Sorge-/Erziehungsberechtigte/n zu unterschreiben, worauf besonders im Zusammenhang mit Schulpraktika zu achten ist.
Erst danach kann die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG ausgestellt werden, welche ausschließlich dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten auszuhändigen ist.
IfSG-Onlinebelehrung
Seit dem 01.09.2026 ist es möglich, die Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz online über unsere digitale Antragsstrecke durchzuführen. Nehmen Sie sich hierfür ca. 15-20 Minuten Zeit.
Kosten für die Online-Belehrung: 12,50 Euro pro Person.
Hinweis: Die Infektionsschutzbelehrung können Sie über den Link digital durchführen und brauchen nicht mehr an einer Präsenzveranstaltung im Gesundheitsamt teilzunehmen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme wird Ihnen im Anschluss automatisiert zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen, wie z.B. bei einer Kostenbefreiung, ist jedoch eine manuelle Prüfung des Vorgangs durch das Personal des zuständigen Gesundheitsamtes notwendig.
Sammelbelehrung im Gesundheitsamt
Termine für die Sammelbelehrung bitte frühzeitig vorab telefonisch unter 0841 305-50301 vereinbaren.
Die Kosten für die Sammelbelehrung (Dauer: circa 45 Minuten) und Bescheinigung: 14 Euro pro Person.
