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Sperrzeitverkürzung für die Außengastronomie in der Altstadt

Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) eine Sperrzeit ab 24 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts (Freitag, 27. und Samstag, 28. Juni) eine Sperrzeit ab 1 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.

Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de

Das Antragsformular ist verfügbar auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Erteilung-Gaststaettenerlaubnis

Eine halbe Stunde vor Eintreten der Sperrzeit ist das Verabreichen von Speisen und Getränken zu beenden. Ab Sperrzeitbeginn dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch das Zusammenstellen der Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/die Freischankfläche wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten. Stadt Ingolstadt Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz