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Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern weist darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG grundlegend reformiert wurd:
Ziel war es,
die Regelung an die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2020/285 anzupassen
und die Anwendbarkeit auf grenzüberschreitende Umsätze zu erweitern (neuer § 19a UStG).
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