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Ab Juli 2025: KfW bietet eine weiterentwickelte
Digitalisierungs- und Innovationsförderung

Ab dem 01.07.2025 bietet die KfW eine weiterentwickelte Digitalisierungs- und Innovationsförderung mit den Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation. Diese ersetzen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) und ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364). Anträge für die auslaufenden Programme können noch bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Mit der weiterentwickelten Förderung sollen Innovationskräfte und der digitale Wandel in Deutschland in der Breite gestärkt und Unternehmen der Zugang zu einer günstigen finanziellen Förderung erleichtert werden. Gleichzeitig wird die Förderung zukunftsweisender Technologien gestärkt.



Kreditprogramme
Beide Förderkredite werden als zinsverbilligte Kreditprogramme angeboten. Alle bisher förderfähigen Maßnahmen können weiterhin finanziert werden. Beide Programme werden um eine Basisförderung erweitert. Die Förderung erfolgt anreizbasiert: Je stärker das Vorhaben den digitalen Reifegrad des Kreditnehmers erhöht bzw. je höher die erwartete Innovationskraft des Vorhabens ist, desto niedriger liegt der Darlehenszinssatz.

Die Konditionen und die Höhe der Zinsvergünstigung werden jeweils in 3 Stufen gestaffelt:
1. Basisförderung
2. LevelUp-Förderung
3. HighEnd-Förderung

Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu, die HighEnd Förderung hat die günstigsten Konditionen. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist für die Förderung in einer höheren Stufe nicht notwendig.Zudem wird der bisherige Nachweis besonders förderwürdiger Vorhaben, die den internationalen Stand der Technik übertreffen, durch einen externen Sachverständigen, gestrichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Voraussetzung ist der Sitz in Deutschland oder Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Besonderheit für den ERP-Förderkredit Digitalisierung: KfW Digitalisierungs-Check
In der Stufe Basisdigitalisierung sind ausschließlich KMU gemäß Definition der Europäischen Kommission (<250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro) antragsberechtigt. Voraussetzung ist die Durchführung des KfW DigitalisierungsChecks. Der Digitalisierungs-Check ist eine Selbsteinschätzung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades eines Unternehmens. Er ist differenziert nach Modulen, die systematisch abgefragt werden. Darüber hinaus informiert er über weitere mögliche Digitalisierungsschritte.

ERP-Förderzuschuss
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kreditantrag, jedoch spätestens 3 Monate nach Kreditzusage, einen Förderzuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss wird ausschließlich für die Stufen LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung angeboten, wobei er in der HighEnd-Förderung höher sein wird. Die genaue Höhe wird mit Bekanntgabe der Startkonditionen für die Kreditprogramme veröffentlicht. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist eine entsprechende Zusage für den Kredit. Die Mittel können wie bisher nach Vollauszahlung des Kredits abgerufen werden.

Weitere Informationen finden sich unter

Förderung für Innovation und Digitalisierung im Unternehmen | KfW