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09.09.2026

Recht auf Gleichbehandlung

Antidiskriminierungsstelle unterstützt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Ingolstadt gibt es seit vier Jahren. Das nehmen die Stadt Ingolstadt und die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierung Bayern zum Anlass, Bilanz zu ziehen und für eine konsequente Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu werben.

Bürgermeister De Lapuente weist darauf hin, wie wichtig niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen sind, die Diskriminierung erfahren: „Das AGG und auch unsere Antidiskriminierungsstelle haben Diskriminierung aus der Unsichtbarkeit geholt. Ohne das Gesetz und Beratungsangebote gäbe es heute weder klare rechtliche Ansprüche noch eine systematische Sensibilisierung für Diskriminierung.“
Auf kommunaler Ebene ist die städtische Gleichstellungsbeauftragte Barbara Deimel verantwortlich für die Antidiskriminierungsstelle. Sie berichtet: „Unsere Antidiskriminierungsstelle vor Ort ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen. Wir beraten Betroffene, nehmen Diskriminierungsmeldungen auf und machen sichtbar, in welchen Lebensbereichen Benachteiligungen stattfinden. Die systematische Erfassung und Auswertung der Fälle ermöglicht es uns, Entwicklungen zu erkennen und den Schutz vor Diskriminierung gezielt weiterzuentwickeln.“

Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Ingolstadt wurde zum 1. Oktober 2022 zunächst als zweijähriges Pilotprojekt eingerichtet. Nach der Pilotphase wurde das Angebot fortgeführt. Die Stelle ist bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt und als Stabsstelle beim Oberbürgermeister angebunden. Damit ist das Thema Antidiskriminierung innerhalb der Stadtverwaltung als Querschnittsaufgabe verankert.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Viele Menschen, die Diskriminierung erleben, setzen sich nicht oder erst spät dagegen zur Wehr. Gründe dafür können Unsicherheit, fehlendes Wissen über die eigenen Rechte, die Sorge vor negativen Konsequenzen oder die Einschätzung sein, dass eine Beschwerde ohnehin nichts bewirken werde. Genau hier setzt die Antidiskriminierungsstelle an. Sie bietet eine niedrigschwellige Anlaufstelle, informiert über Handlungsmöglichkeiten und unterstützt Betroffene dabei, ihre Rechte wahrzunehmen.

„Rechte können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn Menschen sie kennen und wissen, wo sie Unterstützung bekommen. Deshalb brauchen wir neben einem starken gesetzlichen Rahmen auch verlässliche Beratungsstrukturen vor Ort“, sind sich Bürgermeister De Lapuente und Barbara Deimel einig.

Nach den bisherigen Erfahrungen der Ingolstädter Antidiskriminierungsstelle gehört Rassismus zu den häufigsten Formen der gemeldeten Diskriminierung. Die Erfahrungen aus Ingolstadt entsprechen damit auch dem bundesweiten Bild.

Für De Lapuente und Deimel ist dabei entscheidend, dass der Diskriminierungsschutz nicht nur auf dem Papier besteht: „Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht beides: klare gesetzliche Regelungen und Menschen, die Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Deshalb sind unabhängige und niedrigschwellige Beratungsstellen vor Ort wichtig.“

Beratung und Unterstützung in Ingolstadt
Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Ingolstadt berät und unterstützt Menschen, die aufgrund beispielsweise ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligung erfahren. Sie informiert über mögliche nächste Schritte, nimmt Meldungen auf und trägt dazu bei, Diskriminierung in Ingolstadt sichtbar zu machen. Wer Diskriminierung erlebt hat oder sich unsicher ist, ob ein Vorfall eine Diskriminierung darstellt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Ingolstadt wenden.