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Das Amt für Ausländerwesen und Migration bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, kurzfristig Informationen und Hilfe zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen von Mitarbeitern und Bewerbern zu erhalten.
Hierfür hat das Amt eine Kontaktmöglichkeit ausschließlich für Arbeitgeber geschaffen. An diese Kontaktadresse können sie alle rechtlichen und organisatorischen Fragen zum Thema Beschäftigung und Weiterbeschäftigung von Fach- und ... mehr
