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Forschungsaktivitäten kleinerer und mittlerer Unternehmen werden steuerlich in Form einer Forschungszulage gefördert. Die Forschungszulage begünstigt FuE-Vorhaben und kann unabhängig von der Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Aufwendungen, die maximale Bemessungsgrundlage förderfähiger Aufwendungen liegt bei 10 Mio. EUR. Förderfähige FuE-Vorhaben sind durchführbar als eigenbetriebliche FuE, ... mehr
