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Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem DeutschenSteuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Derzeit sind noch rd. 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken ... mehr
