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Der Freistaat Bayern hat für die Schäden des Hochwassers ein Soforthilfeprogramm für Privatpersonen und Unternehmen beschlossen und einen Härtefonds eingerichtet. Privatpersonen Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“, die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ und die Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ werden über die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden abgewickelt. Für Privatpersonen im Stadtgebiet also über die Stadt Ingolstadt.
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