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Meldungs-Archiv

Es wurden 3 Mitteilungen gefunden

25.09.2026
Wappen der Stadt Ingolstadt
Dieses Jahr findet die Interkulturelle Woche in Ingolstadt vom 25. September bis 3. Oktober 2026 unter dem Motto „dafür!“ statt. Mit dabei als Kooperationspartner für die Integrationsbeauftragte sind die Integrationslotsin, die Stadtteiltreffs, die Familienstützpunkte, das Bürgerhaus, die Gleichstellungsbeauftragten, die Stadtbücherei, die Volkshochschule, die Simon-Mayr-Sing-und Musikschule, der Stadtjugendring, Omas gegen Rechts, Audi, ... mehr
16.03.2026
Internationale Wochen gegen Rassismus 2026
© Stiftung gegen Rassismus

Motto: 100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus

1966 haben die Vereinten Nationen erstmals zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“ aufgerufen. Seit diesem Zeitpunkt wird dieser Tag regelmäßig am 21. März begangen. In Deutschland plant und koordiniert die Stiftung für Internationale Wochen gegen Rassismus in Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Rat die jährlichen UN-Wochen gegen Rassismus. Diese Wochen sollen deutschlandweit auf Rassismus ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt

Während der einwöchigen Ferien (Herbst- und Faschingsferien) bleiben die Sporthallen normal geöffnet. In den mehrwöchigen Ferien (Oster-, Pfingst-, Sommer- und Weihnachtsferien) sind die Sporthallen grundsätzlich geschlossen. Eine Ausnahme bilden die Bezirkssportanlagen Nordwest, Nordost, Südwest, Südost und Mitte. Diese sind auch in den Ferien für den Trainingsbetrieb durchgehend geöffnet. Das Lehrschwimmbecken der Christoph-Kolumbus-Grundschule bleibt während der ein- und mehrwöchigen Ferien geschlossen. Die Lehrschwimmbecken der Lessingschule und der Pestalozzischule sind bis auf Weiteres geschlossen. Sollte dennoch die Nutzung einer Sportstätte oder eines Lehrschwimmbeckens während der geschlossenen Hallenzeiten gewünscht sein, ist vorab (bis spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn) einer der oben verlinkten Anträge zu stellen . Sollte eine Halle trotz regulärer Öffnung in den Ferien nicht genutzt worden sein, bitten wir um eine frühzeitige Mitteilung vor der Abrechnung. Folgende Fristen gelten für die Mitteilung der Zeiten:

  •  1. April rückwirkend für die Monate Januar, Februar, März
  •  1. Juli rückwirkend für die Monate April, Mai, Juni
  •  1. Oktober rückwirkend für die Monate Juli, August, September
  •  1. Januar rückwirkend für die Monate Oktober, November, Dezember
Sofern uns die Zeiten bis zu der jeweiligen Frist nicht mitgeteilt wurden, sind wir angehalten, die Hallennutzung abzurechnen.

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