Seiteninhalt
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Kommunale Liegenschaftsverwaltung - Bewerbung Baugrundstück
Sie können sich für die Vergabe eines Baugrundstückes online bewerben.
- Newsletter abonnieren - Baugrundstücke in Ingolstadt
Hier können Sie den Newsletter des Liegenschaftsamt für die Baugrundstücke in Ingolstadt abonnieren.
Rechtsgrundlagen
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Eigene Angelegenheiten
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.10.2025
Stand: 01.10.2025
