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Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Internationaler Führerschein - Informationen der Führerscheinstelle

Internationaler Führerschein 

Voraussetzung

  • Hauptwohnsitz in Ingolstadt
  • Besitz eines Scheckkartenführerscheines (falls Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie diesen aufgrund der seit 01.09.2002 bestehenden gesetzlichen Änderung zunächst in einen Scheckkartenführerschein umtauschen
  • Persönliche Vorsprache

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. Seite 2386) entspricht
  • Nationaler Führerschein (sollte dieser nicht von der Stadt Ingolstadt ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich)

Gebühr

16,30 Euro

Hinweise

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und wird in der Regel nur im außereuropäischen Ausland benötigt. Für welche Staaten der Internationale Führerschein empfohlen oder vorgeschrieben ist, können Sie bei den Automobilclubs oder der jeweiligen Auslandvertretung erfragen.

Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Kontakt:

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
  • Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • gültiger (EU-Karten-)Führerschein

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Straßenverkehrsamt - Terminvereinbarung
    Über dieses Online-Verfahren können Sie einen Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren.

Kosten

Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro

ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.04.2026