Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Beschreibung
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Die Informationen der Stadt Ingolstadt für Beihilfeleistungen sind unter www.ingolstadt.de/beihilfeleistungen bzw. unter Weiterführende Links zu finden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Beihilfe-Service App für Android-Nutzer
Kommunalbeamtinnen und -beamte können Beihilfe über die App online mit dem Smartphone oder Tablet beantragen. - Beihilfe-Service App für Apple-Nutzer
Kommunalbeamtinnen und -beamte können Beihilfe über die App online mit dem Smartphone oder Tablet beantragen.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Beihilfeleistungen für Beihilfeberechtigte der Stadt Ingolstadt
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.04.2025