Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beschreibung

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):

Die Informationen der Stadt Ingolstadt für Beihilfeleistungen sind unter www.ingolstadt.de/beihilfeleistungen bzw. unter Weiterführende Links zu finden.

Online-Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 02.04.2025