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Behördenwegweiser

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Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Beschreibung

Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, also zum Online-Ausweisen, verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.

Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, online über das Internet vornehmen.

Informationen zur Anmeldung und der Verfügbarkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“.

Voraussetzungen

Bei persönlicher Vorsprache

Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-, Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.

Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Dokumente müssen mitgebracht werden.

Bei Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte im Online-Dienst identifizieren. Im Anschluss kann der Onlinedienst nach Eingabe der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern.

Abschließend erhalten Sie, je nach Art und Anzahl der geänderten Dokumente, einen oder mehrere Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird. Bitte kleben Sie den oder die Aufkleber wie in der beigefügten Anleitung beschrieben auf den Personalausweis und Reisepass auf.

Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Verwandte Themen“ bei der Leistung „Wohnsitz; Anmeldung“ und unter „Weiterführende Links“.

Verfahrensablauf

Bei persönlicher Vorsprache

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-, Personalausweis-, eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den zu ändernden Dokumenten vorsprechen. Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden.

Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Personaldokumente müssen mitgebracht werden.

Bei Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird.

  • Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Anmeldung - im BayernPortal“ (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false) bzw. den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Das gilt auch für die eID-Karte.
  • Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen.

Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.


Hinweise

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Fristen

schnellstmöglich

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
  • ggf. Vertretungsvollmacht

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Bürgeramt - Terminvereinbarung
    Über dieses Online-Verfahren können Sie einen Termin im Bürgeramt vereinbaren.
  • Elektronische Wohnsitzanmeldung
    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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