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Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) eine Sperrzeit ab 24 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts (Freitag, 27. und Samstag, 28. Juni) eine Sperrzeit ab 1 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.
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