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Förderung von Maßnahmen für die bayerische
Kultur- und Kreativwirtschaft

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ins Leben gerufen. Über diese Förderrichtlinien kann ein Antrag für eine Projektförderung in Form einer Zuwendung gestellt werden, die explizit die KKW in den Fokus stellt und dazu beiträgt, die KKW in Bayern weiterzuentwickeln, zu stärken und zu vernetzen. Förderfähig sind z.B. Workshops und Informationsveranstaltungen (z. B. Designgespräche, Unternehmerforen), Festivals, Kongresse, Konferenzen, Veranstaltungen, Messebeteiligungen, Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, zur Vernetzung sowie zur Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, Maßnahmen zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen (branchenübergreifende Zusammenarbeit) sowie Maßnahmen zur Markterschließung.

Weitere Informationen unter
https://bayern-kreativ.de/foerderung/faqs-zur-foerderrichtlinie/