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Newsletter Januar 2013

Anpassung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Stadtrat hat am 05.02.2009 Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken sowie am 15.02.2012 Änderungen hierzu (Nichtberücksichtigung von Bewerbern mit vorhandenem Wohneigentum) beschlossen. Aufgrund des Antrages der CSU Fraktion auf Einführung eines stadtbezirksbasierten Einheimischenmodelles sowie der inzwischen gewonnen Erkenntnisse mit den derzeit geltenden Vergaberichtlinien wird eine Anpassung der Richtlinien vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen sind:

1. Bewerbungsfrist: Bisher war erstes Kriterium für die Erstellung einer Rangfolge der Vergabe von Baugrundstücken das Eingangsdatum der Bewerbung um ein Grundstück bei der Stadt Ingolstadt. Die Antragstellung war ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses möglich.

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses ist die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens jedoch schwer einschätzbar, was zu einer langen Wartezeit bis zur tatsächlichen Vergabe von Grundstücken führen konnte. Das führte letztlich dazu, dass viele Bewerber in der Zeit zwischen Eintragung in die Vormerkliste und tatsächlicher Vergabe aus unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. Kauf eines Alternativgrundstücks oder Veränderung der familiären Verhältnisse, das Interesse verloren hatten, aber bei der Abarbeitung der Vormerklisten trotzdem zunächst berücksichtigt werden mussten, weil die veränderte Situation der Stadt nicht mitgeteilt wurde. Die neue Regelung soll dem Rechnung tragen, indem nunmehr ein Zeitfenster von vier Wochen für die Antragstellung eingeführt wird und dadurch das Datum des Eingangs nur noch für die Fristwahrung von Bedeutung ist. Zudem wird die Antragstellung erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Ingolstadt (Tag der Veröffentlichung), dass der betreffende Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde, möglich sein. Dadurch verkürzt sich der Zeitraum zwischen Antragstellung und Vergabe, so dass mit einer deutlichen Reduzierung der Anzahl von überholten Bewerbungen gerechnet werden kann.

2. Einführung eines Punktesystems: Bisher wurden die Daten aller Bewerber mit gleicher Platzziffer in Relation gesetzt, was sich als unübersichtlich und schwierig erwies. Mit der Punkteregelung kann für jeden Bewerber eine Auswertung vorgenommen werden, an deren Ende eine einfach vergleichbare Punktzahl steht. Die maßgeblichen Kriterien sind weiterhin Kinder, Wohnort, Arbeitsort. Ergänzend soll künftig die Eigenschaft als Stadtbezirksbewohner gewürdigt werden, um bestehende familiäre Strukturen zu stärken sowie die gesellschaftliche Einbindung und Verankerung in der Stadtteilgemeinschaft zu fördern.

Für das Wohnen in Ingolstadt können maximal 10 Punkte erreicht werden, dazu kommen maximal weitere 10 Punkte, wenn der Bewerber im Stadtbezirk, in dem der Bebauungsplan aufgestellt wird, wohnt. Die Maximalpunktzahl kann jeweils nach 30 Jahren erreicht werden. Daneben kann der Bewerber bis zu 5 Punkte erhalten, wenn er seine Arbeitsstelle in Ingolstadt hat. Für Kinder können für jedes Kind bis zehn Jahre 8 Punkte und für jedes Kind zwischen 10 und 18 Jahren 5 Punkte angerechnet werden.

Die neuen Vergaberichtlinien finden Sie unter: www2.ingolstadt.de/PDF/Richtlinien_f%C3%BCr_die_Vergabe_von_Baugrundst%C3%BCcken.PDF

 

Die Geltung der neuen Richtlinien ist je nach Stand des jeweiligen Vergabeverfahrens gestaffelt:

1. Keine Anwendung für Verfahren, bei denen die Vergabe begonnen hat (i. d. R. Anschreiben mit der Bitte um Bekanntgabe der persönlichen Daten zur Erstellung einer Rangfolge);

Baugebiete: Gerolfing Bussardstraße, Rothenturm Am Eichelanger I, Niederfeld am Plunderweg

2. Anwendung des Punktesystems aber keine rückwirkende Anwendung der 4-Wochen-Frist für Baugebiete, für die bereits eine Vormerkliste geführt wird, die eigentliche Vergabe aber noch nicht begonnen hat;

Baugebiete: Friedrichshofen West, Zucherin Am Fort X, Rothenturm Am Eichelanger II, Kothau östlich Irnaustraße, Irgertsheim Am Kirchberg

3. Volle Anwendung der neuen Richtlinien für alle Baugebiete, die sich noch im Stadium der Vorplanung befinden (Aufstellungsbeschluss noch nicht gefasst).

Alle zukünftigen Baugebiete

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