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Ortssprecherwahlen 27.07.2026

Die Ortssprecherwahlen in Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) sind ausgezählt.
Die gewählten Ortssprecher für Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen und Pettenhofen wurden in Ihr Amt berufen.


Versand der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen ab dem 24.08.2026. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis einschließlich 27.08.2026 keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich über 0841/305-1016 oder kommunalrecht@ingolstadt.de.

Wir weisen auf die Rückgabefrist der Briefwahlunterlagen 13.09.2026, 24 Uhr hin.


Voraussetzungen:

Die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher ist ein Gemeindeorgan, legitimiert durch eine beantragte Wahl. Eine Ortssprecherwahl nach Art. 60a BayGO kann demnach in den Stadtteilen durchgeführt werden, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die im Stadtrat nicht vertreten sind und für die kein Bezirksausschuss (BZA) nach Art. 60a Abs. 4 BayGO i. V. m. Art. 60 Abs. 2 BayGO besteht.

Funktion und Aufgaben des Ortssprechers

Das Ehrenamt der Ortssprecherin bzw. des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Stadtteile, indem diese durch die Ortssprecherin bzw. den Ortssprecher bei den Stadtratssitzungen vertreten werden. Neben einer beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher auch eine wichtige Ansprechpartnerin bzw. ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen. Zudem hat die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher neben dem Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen auch das Recht sich dort zu Wort zu melden. Eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die ihren bzw. seinen Bereich betreffen, angehört werden (siehe auch § 28 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ingolstadt).

Die Amtszeit der gewählten Ortssprecherin oder des gewählten Ortssprechers endet regulär gem. Art. 60a Abs. 1 Satz 4 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) mit der Wahlzeit des Stadtrats.

01.06.2026