Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Waffen im Sinne des Gesetzes sind insbesondere Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen. Bestimmte andere Geräte sind den Waffen gleichgestellt. Von besonderer Bedeutung für die behördliche Praxis ist der Umgang mit Schusswaffen. Für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Bestimmte Schusswaffen können ohne Erlaubnis erworben werden (sogenannte Freie Waffen). Welche Schusswaffen dies sind, kann beim Ordnungsamt oder den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erfragt werden. Auch die entsprechenden Waffengeschäfte geben hier Auskunft.
Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Onlineformulare finden Sie auf dieser Seite unter >> Interne Links - Online-Anträge Waffenrecht.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte unter den folgenden Themen:
Allgemeine Informationen zum Thema Waffen
Waffenbesitzkarte
Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung
Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen; Beantragung
Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung
Waffenbesitzkarte; Beantragung für schießsportlichen Verein
Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung
Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung
Erwerbsberechtigung; Anzeige Erwerb und Überlassen von Waffen
Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein
Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe
Kleiner Waffenschein
EFwP; Verbringung von Waffen
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung einer Verlängerung
Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zur Mitnahme in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Sonstiges Waffenrecht
Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems
Schießerlaubnis; Beantragung
Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche
Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Waffenschein; Beantragung
Waffenschein; Beantragung einer Verlängerung
Sprengstoffrecht
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Waffenrecht
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Ingolstadt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, E-Mail: stadtverwaltung@ingolstadt.de; Telefon: 0841 305-0);
zuständig für die Verarbeitung der erhobenen Daten ist das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Abteilung: Sicherheit, Ordnung und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, E-Mail: Waffen@ingolstadt.de, Telefon: 0841 305-1519.
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Ludwigstraße 9, 85049 Ingolstadt, E-Mail: datenschutz@ingolstadt.de, Telefon: 0841 305-1373 oder 0841 305-1403.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden für den Vollzug der Waffengesetze sowie sonstiger waffenrechtlicher Vorschrift erhoben.
Hierzu zählen insbesondere:
- Erteilung und Widerruf/Rücknahme von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- Prüfung und Anordnung von Waffenverboten für den Einzelfall
- weitere waffenrechtliche Aufgaben (zum Beispiel Prüfung von Schießstätten, Erteilung von Erlaubnissen zur Durchführung von Lehrgängen zur Waffensachkunde, Kontrollen der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung, Ermittlung der Erben von verstorbenen Waffenbesitzern).
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, d und e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz sowie dem Waffengesetz (WaffG), dem Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und der Allgemeinen Veraltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) verarbeitet.
4. Quelle der Daten
Ihre Daten haben wir ggf. bei sonstigen Beteiligten (zum Beispiel Verfasser und Verfasserinnen ärztlich psychiatrischer Stellungnahmen oder Sachverständigen, Bundeszentralregister, staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Polizei, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), Bürgeramt/Abteilung Allgemeine Bürgerdienste, Nationales Waffenregister, Rechtsamt) erhoben.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Stadt Ingolstadt verarbeitet folgende personenbezogen Daten von Ihnen:
- Familienname, Vorname, früherer Name, Geburtsname, Doktorgrade
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift und Kontaktdaten, ggf. vorherige Anschrift
- Sterbetag
- waffenrechtliche Zuverlässigkeit (zum Beispiel Bundeszentralregister, Polizeiauskunft, staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV))
- waffenrechtliche persönliche Eignung (zum Beispiel Informationen zu bestehenden Erkrankungen, psychiatrische Gutachten, Sozialisation, Verhaltensauffälligkeiten)
- erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse
- Name der juristischen Person, ggf. Name der vertretungsberechtigten Person
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister, Führungszeugnis und staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister)
- örtliche Polizeidienststelle, ggf. andere Polizeidienststellen, sofern dort (weitere) Erkenntnisse vorliegen
- Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Ingolstadt
- Polizeipräsidium Oberbayern Nord
- Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV)
- Bundesverwaltungsamt (v.a. auch Nationales Waffenregister)
- Regierung von Oberbayern
- Staatsanwaltschaft Ingolstadt
- Rechtsamt der Stadt Ingolstadt
- Abteilung Melde- und Passwesen des Bürgeramtes der Stadt Ingolstadt als Meldebehörde
- Stadtkasse der Stadt Ingolstadt
- sonstige Beteiligte (zum Beispiel andere Kommunalverwaltungen, Verfassungsschutz, Bundesverwaltungsamt, Verfasser und Verfasserinnen ärztlich psychiatrischer Gutachten)
- Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister für Antragsstrecken
- Andere Waffenbehörden (v.a. bei Umzug)
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 44 a WaffG bzw. §§ 27 ff. WaffRG für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten durch die Stadt Ingolstadt widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Ingolstadt.
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Ingolstadt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon: 089 212672-0, Fax: 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz@bayern.de).
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind nach den waffenrechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Darüber hinaus kann bei Unterlassung einer Antragstellung dies strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Diese Informationen können nur einen Überblick über die wichtigsten Themen des Waffen- und Sprengstoffrechts geben. Informieren Sie sich bitte deshalb im Einzelfall auch bei der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde.
