Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Mittagsbetreuung/Randbetreuung an Ingolstädter Grundschulen
Mittagsbetreuung/Randbetreuung an Ingolstädter Grundschulen
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen sowie den Eltern in der Erziehungsarbeit zur Seite zu stehen, wird die Mittagsbetreuung an Ingolstädter Grundschulen bedarfsorientiert an jeder Grundschule eingerichtet.
Mögliche Betreuungszeiten sind hier die sogenannte „kurze“ Mittagsbetreuung bis 13 bzw. 14 Uhr mit spielerischen, freizeitpädagogisch orientierten Elementen sowie die „verlängerte“ Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 oder 16:30 Uhr (je nach Bedarf) mit Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung.
Ergänzend zur Mittagsbetreuung gibt es an Grundschulen mit gebundenen Ganztagsklassen eine Randbetreuung im Anschluss an den Unterricht.
Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2024/2025 ist bereits abgelaufen. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte telefonisch (0841 305-45655 / 305-45654) oder per E-Mail (nachschulischebetreuung@ingolstadt.de) an uns.
Sollten Sie nach der Anmeldefrist neu zugezogen sein oder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, können Sie sich wegen unterjähriger Betreuungsmöglichkeiten auch nach Ablauf der Anmeldefrist an das Amt für Kinderbetreuung und -bildung - Ganztagsbetreuung an Grundschulen wenden. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare.
Änderung / Kündigung / Abholberechtigung
Kündigungsformular für Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Die Kündigung muss dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung - Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.
Änderungsformular für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Bis zum Stichtag 20. September können Sie die Betreuungstage bzw. -zeiten rückwirkend ab dem Monat Oktober an den Stundenplan anpassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Betreuungstage bzw. -zeiten zum 1. März im laufenden Schuljahr (bei schriftlicher Meldung bis 16. Februar) zu ändern. Jeder Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten muss dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.
⮕ Änderungsformular Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Formular zur Abholberechtigung für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Änderungsformular Sepa-Mandat für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
85049 Ingolstadt
Rechtsgrundlagen
- Art. 31 Abs. 2 BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Az. IV.8-BS7369.0/170/3, BayMBl. Nr. 316