Seiteninhalt
					
					Sportverein; Pachtzinsübernahme und Pachtzinszuschüsse
Auf Antrag werden Pachtzinsen von Vereinen, die städtische Flächen für sportliche Nutzungen gepachtet haben, übernommen oder bezuschusst (Ziffer 2.1. der Sportförderungsrichtlinien)
Leistung beantragen
Vereine, die Flächen für die sportliche Nutzung gepachtet haben, können einen Antrag auf Pachtzinsübernahme oder –bezuschussung stellen. Nach positiver Prüfung ergeht ein entsprechender Förderbescheid.
Formloser Antrag an das
    
             Ludwigstraße 24/IV.
85049 Ingolstadt
                                     
            
            
            
            85049 Ingolstadt
Fristen
keine.
			
		Rechtsgrundlage
                        Sportförderungsrichtlinie der Stadt Ingolstadt
                                
                        (PDF, 236 kB, 17.10.2023 |  Dokument vorlesen)    
                                                    
                    
  
                        