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25.01.2021

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Stadt legt betroffene Örtlichkeiten fest

Ende der vergangenen Woche ist die Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Hierin untersagt der Freistaat den Konsum von Alkohol „auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“. Ferner schreibt die Verordnung verbindlich vor, dass die Kreisverwaltungsbehörden konkret betroffene Örtlichkeiten festzulegen haben.

Die Stadt Ingolstadt regelt daher im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die seit Samstag, 23. Januar gültig ist, ein Alkoholverbot für folgende Örtlichkeiten und Gebiete:

• Gebiet der Altstadt
• Volksfestplatz
• Hallenbad Parkplatz
• Hindenburgpark
• Glacis
• Klenzepark
• Spielpark Fort Peyerl
• Baggersee Gelände; dieses umfasst insbesondere den Bereich innerhalb der nachstehenden Begrenzungen im Sinne eines Rundweges: Start – Parkplatz Bar am See, Rundweg um den Baggersee, Oberschüttweg, Stauseestraße, Donau, Fuchsschüttweg, Endpunkt – Parkplatz Bar am See

Diese Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.