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Behördenwegweiser

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Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Beschreibung

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Sportverein: Bestandserhebung (Jährliche Mitgliederstatistik der Vereine)
    Sie können hier die jährliche Bestandserhebung (Mitgliederstatistik) Ihres Sportvereins online melden.
  • Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragen
    Für die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das Formular zum Download bereit. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung. Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.05.2024