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Benötigte Unterlagen

Hier finden Sie eine Auflistung von Unterlagen, die für die jeweiligen Anträge benötigt werden könnten.
Welche Unterlagen Sie tatsächlich für Ihren Antrag benötigen hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Falls Ihnen bei der Antragsstellung Unterlagen fehlen, so können Sie diese über unsere upload-Möglichkeiten nachreichen. Falls das Jobcenter seinerseits weitere Unterlagen benötigt, werden Sie von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter informiert.

Auch wenn Sie aktuell nicht alle Unterlagen vollständig haben, können Sie den Antrag auf Bürgergeld stellen.

Antrag auf Bürgergeld

Die hier angeführten Unterlagen werden für jeden Bürgergeldantrag benötigt. Unter den weiteren Punkten finden Sie jeweils eine Auflistung der Unterlagen, die von Ihnen benötigt werden, sollte hier etwas auf Sie zutreffen.

Unbedingt notwendige Unterlagen

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sozialversicherungsausweise
  • Krankenversichertenkarte
  • Mietvertrag / Mietbescheinigung vom Vermieter – bei Wohneigentum siehe bitte gesonderten Punkt „Wohneigentum“
  • Eventuell Wohngeldbescheid
  • Versicherungsverlauf von der Krankenkasse für die letzten 5 Jahre
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei Nicht-EU-Bürgern
  • Schwerbehindertenausweis soweit eine Schwerbehinderung vorliegt
  • Gegebenenfalls Betreuerausweis

Wohneigentum

  • Kaufvertrag für Eigentumswohnung und letzte Hausgeldabrechnung
  • Grundbuchauszug und letzten Grundsteuerbescheid
  • Nachweis über Kredit
  • Nachweise zum Hausgeld (Gebührenbescheide, etc.)
  • Nachweise zu den Betriebskosten und Heizkosten

Einkommen

  • Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor Antragsstellung
  • Kündigungsschreiben
  • Leistungsbescheid Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I, BAB, etc.)
  • Krankengeldbescheid
  • aktueller Rentenbescheid

Unterhalt, Familie und Kinder

  • Personalien und Adressen der Unterhaltspflichtigen (ggf. Sterbeurkunde)
  • Ehevertrag
  • jeglichen Schriftverkehr im Scheidungs- und Unterhaltsverfahren
  • Scheidungsurteil und Unterhaltsvereinbarung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltstitel
  • Bestätigung über Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss - Jugendamt
  • Bestätigung über Einrichtung einer Beistandschaft - Jugendamt
  • Kinderausweis/Geburtsurkunden der Kinder
  • Mutterpass
  • Elterngeldbescheid / Mutterschaftsgeld
  • Schulbescheinigung
  • Kindergeldbescheid

Vermögen und Versicherungen

  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate vor Antragsstellung (lückenlos)
  • aktueller Stand Sparbücher / Sparbriefe
  • Kfz.-Schein / Brief + aktueller Kilometerstand
  • Police Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherungspolicen mit aktuellen Rückkaufswerten und bisher einbezahlten Beiträgen
  • Bausparvertrag mit aktuellem Kontostand
  • Riesterrente
  • Nachweise über Wertpapiere und Aktien
  • Nachweise zu sonstigen Versicherungen

Bildung und Teilhabe

Lernförderung

  • Bestätigung der Schule über Notwendigkeit und Umfang
  • Aktueller Notenstand (Übersicht von der Schule)
  • 2 Angebote von Nachhilfeanbietern zu den vorgeschlagenen Nachhilfestunden

Ausflüge und Klassenfahrten

Elternbrief der KITA oder Schule mit den genauen Angaben zu Dauer und Art der Veranstaltung sowie der Höhe und Fälligkeit der Kosten.
Bei eintägigen Ausflügen, die i.d.R. von den Eltern vorgestreckt werden, eine Quittung der Schule mit Unterschrift und Stempel

Teilhabe

  • Mitgliedsbestätigung in Verein, Musikschule etc.
  • Kontoauszug mit der Beitragszahlung

Mittagessen

Das von der Kindertageseinrichtung oder Schule ausgefüllte Antragsformular oder der Vordruck Mitteilung (wird mit den Bewilligungsbescheiden versandt) wird als Nachweis benötigt.

Schulbedarf

Für Kinder, deren Eltern Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) erhalten wird das Geld automatisch überwiesen.
Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten ist eine Schulbescheinigung erforderlich, falls das Kind in die 1. Klasse kommt oder älter als 15 Jahre ist