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05.09.2023

Gleichstellungsstelle beim Christopher-Street-Day

Toleranz und Wertschätzung für alle Menschen

Die städtische Gleichstellungsstelle hat sich am diesjährigen Christopher-Street-Day erstmals mit einem eigenen Stand beteiligt. Barbara Deimel, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, will damit ein weiteres sichtbares Zeichen der Stadt setzen: „Der Stadt sind alle Menschen wichtig – unabhängig ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung. Der Mensch zählt und alle sollten gleichermaßen Toleranz, Wertschätzung und Respekt in unserer Stadtgesellschaft erfahren.“

Die Stadtspitze mit Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf und den Bürgermeisterinnen Dr. Dorothea Deneke-Stoll und Petra Kleine stellt sich geschlossen und gemeinsam gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass. Eine Gleichstellung der Menschen mit LGBTIQ*-Hintergrund ist aus ihrer Sicht überfällig und in unserem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich. Dr. Dorothea Deneke-Stoll eröffnete den CSD und begleitete den „Pride-Umzug“ durch die Innenstadt.

Barbara Deimel und ihr Team der Gleichstellungsstelle haben sich am Christopher-Street-Day (CSD) sehr gefreut. „Der CSD strahlt so viel Lebensfreude und Zuversicht aus, dass es wirklich Spaß macht, sich gemeinsam für ein gutes, menschliches Miteinander einzusetzen. Wir unterstützen die Anliegen der queeren Menschen sehr gerne wo wir können“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte.

Hintergrundinformationen

Die Erfolge in der rechtlichen Gleichstellung der LGBTIQ*-Menschen sind historisch betrachtet noch sehr jung. Selbst mit dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes 1945 endete die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland nicht. Mit dem von den Nationalsozialisten verschärften Paragraf 175 des Strafgesetzbuches, nach dem die Blickdiagnose „Homosexuell“ galt, wurden Homosexuelle weiterverfolgt. Die in der NS-Zeit begonnen Kastrationen und Eingriffe in das Gehirn wurden fortgeführt. Vor diesem Hintergrund war es schwierig, wenn nicht unmöglich, eine Identität als betroffener Mensch aufzubauen. Im öffentlichen Dienst, an Schulen und in der Bundeswehr wurden Homosexuelle entlassen. Erst mit den Emanzipationsbewegungen Ende der 1960er-Jahre und von den Stonewall-Unruhen in der New Yorker „Christopher-Street“ ausgehend, wurden Bewegungen und Szenen geschaffen, die an der strafrechtlichen Stigmatisierung rüttelten. Erst zu Beginn der 1990er Jahre wurde Homosexualität endgültig aus den psychologischen und psychiatrischen Diagnosekatalogen gestrichen. Im Zuge der Rechtsangleichungen nach der Wiedervereinigung wurde erst 1994 der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches gestrichen.
Noch 1998 wurde ein Gesetzentwurf, der eine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zum Ziel hatte, abgelehnt. 2001 wurde dann die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingeführt und erst 2017 die „Ehe für alle“ geschaffen. Mit der „Dritten Option“ steht seit 2018 Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine positive Geschlechtsbezeichnung zu. So kann heute neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ im Geburten- und Personenstandsregister nun „divers“ oder „ohne Geschlechtseintrag“ eingetragen werden.
Ebenfalls 2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (kurz StrRehaHomG) und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Erst damit wurden ergangene Urteile wegen homosexueller Handlungen und die daraus resultierende Strafverfolgung aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert. Damit deklariert der Staat die Strafverfolgung wegen Homosexualität als grundrechts- und menschenrechtswidrig.
Aktuell werden neue Gesetze zum Sexuellen Selbstbestimmungsrecht diskutiert und von der Bundesregierung ausgearbeitet.