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Wiedereinstieg in den Beruf

Hilfen für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer

Wer Kinder betreut oder erzogen hat, soll dafür später keine Nachteile im Berufsleben erleiden. Dies gilt für Frauen und Männer, die ihre Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder aber zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben.

Als Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer gelten Männer und Frauen, die nach angemessener Zeit in einen Beruf zurückkehren wollen. Sie sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten. Hierzu gehören insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld auch bei Weiterbildung zahlen. Fallen Kinderbetreuungskosten an, können sie je Kind bis zu einer Höhe von 130 Euro monatlich übernommen werden.

Antragsweg und weitere Informationen

Agentur für Arbeit


Weitere Beratungsstellen vor Ort: