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21.07.2025

Fortführung des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!"

Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“

Um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern und den Anteil an Nichtschwimmern bei Schuleintritt zu verringern, wurde das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in das Leben gerufen.

Hierfür wird ein Zuschuss je 50,00 € pro Gutschein für die Kursgebühren gewährt.
Außerdem erhalten die Kursanbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 € je Gutschein. Der Gesamtbetrag der Zuwendung ist innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums auf 80.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.

Wichtige Informationen für das Kindergartenjahr 2024/2025:

Die Gutscheine haben alle Vorschulkinder vor Beginn des Vorschuljahres 2024/2025 erhalten. 
Vorschulkinder sind für diesen Förderungszeitraum die Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde.

Der Gutschein ist für alle Schwimmkurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29.07.2024 und dem 31.08.2025 stattfindet.

Die Kursanbieter können die Förderanträge bis zum 30.11.2025 (Ausschlussfrist) einreichen.

Die Verwendungsbestätigungen von den Kursanbietern müssen bis spätestens 31.01.2026 bei der Stadt Ingolstadt eingegangen sein.


Wichtige Informationen für das Kindergartenjahr 2025/2026:

Die Gutscheine erhalten alle Vorschulkinder vor dem Sommerferienbeginn 2025 von den Kindertageseinrichtungen ausgeteilt. Vorschulkinder sind in der Regel die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.

Der Bewilligungszeitraum geht vom 01.08.2025 bis 31.08.2026. Der Gutschein ist demnach für alle Schwimmkurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 01.08.2025 und dem 31.08.2026 stattfindet.

Die Anträge können bis zum 30.11.2026 (Ausschlussfrist) von den Kursanbietern eingereicht werden.

Die Verwendungsbestätigungen müssen von den Kursanbietern bis spätestens 31.01.2027 eingetroffen sein.


Allgemeine Informationen:

Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen und im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig werden, können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Antrag stellen, um einen Gutschein zu erhalten.
Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Wohnsitz. Wenn Ihr Kind den Wohnsitz in Ingolstadt hat, wenden Sie sich bitte an das Amt für Sport und Freizeit.
Bei dem Antragsformular ist auf das betreffende Vorschuljahr zu achten (2024/2025 oder 2025/2026).

Ersatzgutscheine stehen grds. nicht zur Verfügung. Im Ausnahmefall kann ein weiterer Originalgutschein bei Angabe eines triftigen Grundes im Ermessen der Stadt Ingolstadt ausgegeben werden. Die Stadt Ingolstadt legt dies so aus, dass Gutscheine bei Nichterhalten (z. B. durch Umzug) ausgegeben werden können, jedoch nicht bei Verlust eines Gutscheines.

Für Kursanbieter gibt es ein entsprechendes Antragsformular, das zur Abrechnung mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht wird. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins.
Der Kursanbieter muss die Mindestvoraussetzungen zur Qualifikation erfüllen (siehe Formular unter Dokumente).

Bei der Stadt Ingolstadt ist hierfür das Amt für Sport und Freizeit zuständig. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Alle wichtigen Informationen können Sie der Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Seepferdchens vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration oder auf der Homepage: http://www.mach-mit.bayern.de/ entnehmen.

In den FAQ können sich Eltern und Kursanbieter über die wichtigsten Fragen und dazugehörigen Antworten informieren.

Die Stadt Ingolstadt begrüßt die Aktion ausdrücklich und möchte Eltern ermutigen, dieses Angebot wahrzunehmen.