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13.11.2021

2G-Regel und Maskenpflicht

Bei Veranstaltungen des Kulturamts und in den Museen

Für alle Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt Ingolstadt gilt aktuell die 2G-Regel. Demnach müssen Besucher/-innen am Eingang den Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung vorzeigen. In Verbindung mit diesem Nachweis ist ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzulegen. Diese Regelung greift bereits für Kinder ab zwölf Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt weiterhin der Nachweis der regelmäßigen Testung in den Schulen.
Beim Anstehen in der Warteschlage und beim Bewegen im Raum (z. B. bis zum Sitzplatz oder zur Toilette) besteht FFP2-Maskenpflicht. Des Weiteren empfehlen wir, die Maske auch auf dem Sitzplatz zu tragen.

Auch für die städtischen Museen gilt während der roten Ampelphase die FFP2-Maskenpflicht, bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 17 Jahren reicht die medizinische Maske.
• Zugang nur für Geimpfte und Genesene (ab 12 Jahren, unter 12 Jahren genügt der Nachweis der Testung in den Schulen). Der Nachweis ist immer zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
• Zugang für Schüler im Klassenverbund im Rahmen des Unterrichts ohne Nachweis möglich
• Ausnahme: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen (mit vollständigen Namen und Geburtsdatum) können PCR-Test vorlegen

An der Volkshochschule gilt die 3G-Regel, nur bei Veranstaltungen der Bereiche Sport, Bewegung, Entspannung gilt die 2G-Regel.